TPK-Versicherungsmakler
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........sind Profisportler.
Gemäß § 28, Abs. 1c) TRO darf ein Pferd nur an Trabrennen teilnehmen, wenn der Nachweis einer Personen- und Sachhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. €, davon mindestens 500.000 € für Sachschäden vorliegt. Die R+V Allgemeine Versicherung AG bietet einen Versicherungsschutz für alle Trabrennpferde nach folgenden Maßgaben: Versichertes Risiko: Tierhalterha... [ mehr ]
Gem. TRO ist für die Teilnahme an Rennen zwingend eine entsprechende Fahrer-/Lizenzversicherung nachzuweisen.
Spätestens bei Starterangabe muss diese dem HVT nachgewiesen werden.
Jahresbeitrag ( inklusive Versicherungssteuer z. Z. 19 % ) :
€ 138,00 p.a. inkl. 20 % Sondernachlass
* ( Selbstbehalt 20 %, mindestens € 50 € )
Traber und Galopper sind Hochleistungssportler und als solchen auch Verletzungen ausgeliefert. Sehnen- und Muskelverletzungen, Chip-OP´s oder lebensbedrohende Koliken etc. verursachen hohe Kosten, oft im 5-stelligen Bereich. Die OP- Versicherung springt hier ein und mindert die finanziellen Belastungen bei Operationen. Je nach gewähltem Tarif ist auch die Standsedation versichert, denn nicht im... [ mehr ]